Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen.
Doch „keine Ausstattung ohne Konzept“. Deshalb verlangen Bund und Länder einen zertifizierten Medienentwicklungsplan (MEP) von jeder Schule, die Fördermittel beantragen will.
Ein durchdachter MEP stellt unter anderem sicher, dass die pädagogischen Voraussetzungen für den Medieneinsatz mit den finanziellen Gegebenheiten des Schulträgers in Einklang gebracht werden können. Ein MEP ist somit ein gemeinschaftliches Werk von Schulen und Schulträgern – ein pädagogisch-technisches Konzept für die Medienbildung.
Das LMZ sowie Berater/-innen der Stadt- und Kreismedienzentren begleitet Schulen und Schulträger auf ihrem Weg, die Voraussetzungen für einen Förderantrag bei der L-Bank zu erfüllen.
Die Kriterien des Kultusministeriums Baden-Württemberg bilden den Rahmen dafür
(www.lmz-bw.de/kriterien).
Zur Begleitung zählt neben der Hilfestellung beim Aufsetzen des MEP auch die Vergabe eines Zertifikats über die Freigabeempfehlung des MEP.
Neben dem MEP selbst ist dieses Zertifikat Hauptbestandteil des Förderantrags des Schulträgers an die L-Bank.