Nutzungsordnung MEP BW

Stand: 12.11.2020

1. Vorwort

Für die schulische und dienstliche Nutzung steht der Zugang zu MEP BW für öffentliche Schulen und den entsprechenden Schulträgern in Baden-Württemberg sowie für Privatschulen in BW und staatlich anerkannte Schulen in privater Trägerschaft in BW und deren Träger zur Verfügung. Alle Beteiligten sind verpflichtet, zu einem reibungslosen Betrieb beizutragen und die Nutzungsordnung einzuhalten.

Nutzungsberechtigt sind Schulleitungen und Lehrkräfte an öffentlichen Schulen sowie die verantwortlichen Ansprechpartner seitens der Schulträger in Baden-Württemberg (im Folgenden Nutzerinnen und Nutzer genannt). Des Weiteren sind nutzungsberechtigt Schulleitungen und Lehrkräfte an Privatschulen in BW und staatlich anerkannten Schulen in privater Trägerschaft in BW sowie die verantwortlichen Ansprechpartner seitens deren Schulträger in Baden-Württemberg (im Folgenden Nutzerinnen und Nutzer genannt).

2. Nutzung

Eine Verwendung von MEP BW ist nur für schulische oder dienstliche Zwecke der Nutzungsberechtigten erlaubt. Eine schulische bzw. dienstliche Nutzung kann auch auf privaten Geräten erfolgen.

Nutzerinnen und Nutzer erhalten individuelle Log-In-Daten. Nutzerinnen und Nutzer sind für die sichere Verwahrung ihres Benutzernamens und Passwortes vor dem Zugriff unberechtigter Dritter verantwortlich, ebenso für Handlungen, welche unter ihrer Nutzerkennung erfolgen (siehe hierzu Punkt 3 - Folgen missbräuchlicher Nutzung). Deshalb muss das Passwort geschützt verwahrt werden. Stellen Nutzerinnen und Nutzer fest, dass eine andere Person von ihrem Passwort unberechtigt Kenntnis erhalten hat oder besteht der Verdacht der missbräuchlichen Nutzung des Passwortes, sind die Nutzerinnen und Nutzer verpflichtet, unverzüglich ihr Passwort zu ändern bzw. dies dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (im Folgenden Betreiber genannt) zu melden.

Sollte MEP BW von Lehrkräften auf einem nicht dienstlich zur Verfügung gestelltem Gerät verwendet werden, muss gemäß der Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ weiterhin eine Genehmigung der Schulleitung bzw. der Dienststellenleitung zur Verwendung dieses Geräts vorliegen.

Das Kennwort darf nicht im Webbrowser gespeichert werden. Alle temporären Files des Browsers (Dateien/Cache, Verlauf, Cookies) müssen nach dem Beenden einer Sitzung gelöscht, und der Browser muss geschlossen werden. Dadurch werden die Anmeldedaten gelöscht und die Sitzung geschlossen. Andernfalls verbleiben die Informationen auf der lokalen Festplatte und sind unter Umständen für andere Nutzerinnen und Nutzer zugänglich.

Nach jeder Nutzung von MEP BW haben sich die Nutzerinnen und Nutzer ordnungsgemäß abzumelden.

3. Missbräuchliche Nutzung

Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, Urheberrechts, Datenschutzrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. MEP BW ist vor dem Zugriff durch Unberechtigte zu schützen und der ordnungsgemäße Gebrauch von MEP BW ist im Rahmen der Zweckbindung (siehe hierzu Punkt 2 - Nutzung) sicherzustellen.

Bei der Verarbeitung der Daten sind Urheber- bzw. Nutzungsrechte und Datenschutzrechte zu beachten.

Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende, ehrverletzende, diskriminierende, entwürdigende, beleidigende oder rassistische Inhalte bzw. sonstige den rechtlichen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechende Inhalte zu speichern oder zu versenden.

MEP BW darf nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der beteiligten Lehrkräfte, den Schulen, der verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seitens der Schulträger oder dem Land Baden-Württemberg Schaden zufügen können.

Sollte eine Schule oder eine verantwortliche Mitarbeiterin/Mitarbeiter seitens des Schulträgers Rechtsverstöße feststellen, kann sie sich mit dem Wunsch zur Löschung an den Betreiber (Impressum) wenden.

4. Folgen missbräuchlicher Nutzung

Nutzerinnen und Nutzer, die unbefugt urheberrechtlich geschützte Materialien oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können weiterhin dienstrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

5. Kontrollen

Der Betreiber speichert Log-Daten. Diese Log-Daten werden in der Regel nach einem Monat gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches begründen. Der Betreiber wird von seine Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.

6. Datenschutz

Informationen zu den in MEP BW erhobenen personenbezogene Daten sind in der Datenschutzerklärung abgelegt.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts sind zu beachten.

7. Eingriffe in MEP BW

Das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Authentifizierungsmittel sind, wie der Zugriff auf fremde Daten, unzulässig. Der Einsatz von sogenannter "Spyware" (z. B. Sniffer) oder Schadsoftware (z. B. Viren, Würmer) ist strengstens untersagt.

8. Versenden von Informationen

Werden Informationen versandt, sind die allgemeinen Umgangsformen zu beachten.

9. Nutzungsberechtigung

Die Entscheidung darüber, ob MEP BW genutzt wird, trifft die Schulleitung der jeweiligen Schule gemeinsam mit dem zugehörigen Ansprechpartner beim Schulträger. Dies gilt auch für die Beendigung der Nutzung.

10. Verfügbarkeit und Haftung

Aus Gründen der Wartung und Weiterentwicklung des Angebots von MEP BW kann es zu Unterbrechungen im Betrieb kommen. In der Regel werden diese Unterbrechungen rechtzeitig angekündigt.

Der Betreiber von MEP BW übernimmt keine Gewähr fir die jederzeitige Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit der Software.

11. Nutzung der in MEP BW angebotenen Inhalte

Die Inhalte, die in der Applikation MEP BW - Stabsstelle Medienentwicklungsplanung am Landesmedienzentrum Baden-Württemberg - angeboten werden, dürfen unter Angabe dieser Lizenz zur eigenen Nutzung verwendet werden: CC BY-NC-SA 3.0-Lizenz unter https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/legalcode

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

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